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RECHTSGEBIETE
Mietrecht | WEG-Recht
MIETRECHT
Wir beraten Unternehmen bei Unternehmensan- und -verkäufen sowie bei dem Erwerb von Unternehmensbeteiligung in jeder Phase der Umsetzung. Dabei unterstützen wir bei der Suche nach Investoren, übernehmen die Vertragsverhandlungen einschließlich der Vertragsgestaltung und führen die rechtliche Due Diligence.
Wir beraten sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene.
WEG-RECHT
Der Begriff WEG-Recht ist entstanden aus der Abkürzung des Wohneigentumsgesetzes, das mit WEG abgekürzt wird. Der Begriff wird heute häufig synonym für Wohnungseigentumszusammenhänge verwendet. In diesem Zusammenhang beraten wir Kaufinteressenten, die eine Eigentumswohnung von einem Bauträger oder von einem privaten Verkäufer erwerben wollen.
Weiterhin beraten wir Wohnungseigentümer bei Fragen rund um ihre Eigentumswohnung. Denn das WEG ermöglicht es, ein Gebäude in Eigentumseinheiten aufzuteilen und die so gebildeten Wohnungen als Sondereigentum einem Eigentümer zuzuordnen. Der nicht im Sondereigentum stehende Gebäudeteil wie etwa tragende Wände, die Außenfassade, das Treppenhaus oder der Keller wird als Gemeinschaftseigentum in ideellem Miteigentum der Gemeinschaft der Sondereigentümer geführt.
Die so entstehende Gemeinschaft mit anderen Wohnungseigentümern führt regelmäßig zu Fragen und Problemen des einzelnen Wohnungseigentümers. Wir helfen bei Fragen im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der Eigentumsaufteilung, Fragen der Beschlussfindung der Eigentümergemeinschaft, Fragen der Aufteilung der Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen und Betriebskosten sowie Fragen der Verwaltung durch einen Verwalter.
Auch Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen zählen wir gerne zu unserer Mandantschaft. Wir helfen dabei, Fehler in der Verwaltung, insbesondere im Rahmen der durchzuführenden Eigentümerversammlungen zu vermeiden.