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RECHTSGEBIETE
Gewerblicher Rechtsschutz
Auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes beraten wir Sie bei allen Fragen rund um die rechtliche Absicherung geistiger Leistungen. Eine solche Absicherung kann beispielsweise mittels Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern oder Marken erfolgen. Im weiteren Sinne enthält auch das Gesetz, insbesondere das Urheber- sowie Wettbewerbsrecht, im Einzelfall Schutzoptionen, sollte kein Schutzrecht zuvor erwirkt worden sein.
Die mannigfaltigen Möglichkeiten, die hieraus hervorgehen, zu erkennen und bestmöglich für den Mandanten umzusetzen, ist genauso Kernaufgabe unserer Beratung, wie die Verteidigung gegen unberechtigte Inanspruchnahmen.
- Im Zusammenhang mit Ebay- und anderen Internetauktionen
- In Fällen von (Verbraucher-)Abzocke im Internet/Kostenfallen
- Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (z. B. Filesharing in sog. Peer-2-Peer-Netzwerken/Tauschbörsen); insbesondere zu der Reichweite der Haftung beim Betrieb eines privaten WLAN
- Bzgl. der Erstellung von Widerrufsbelehrungen
- Bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen
Denn so gut ein Schutzrecht auch sein mag, es enthält stets Flanken, die es frühzeitig zu schützen und im Verteidigungsfall auszunutzen gilt, sollten sie nicht geschlossen worden sein.
Unsere Beratung beinhaltet dabei ebenfalls nationale wie transnationale Vertragsgestaltungen in deutscher und englischer Sprache, insbesondere hinsichtlich Lizenzvereinbarungen. Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist eine frühzeitige Sensibilisierung für mögliche Problemfelder entscheidend, um diesen im Zweifelsfall entschieden begegnen zu können. Dabei belegen wir die unternehmerischen Ziele nur soweit es sinnvoll und erforderlich ist, einem rechtlichen Gewand und wollen im Übrigen die kaufmännischen Ausrichtung der Verträge in den Fokus stellen.