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RECHTSGEBIETE
Tierrecht
Wir beraten Sie in allen Rechtsfragen, die im Hinblick auf ein Tier auftreten können. Wir sind daher die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie als Züchter, Käufer, Verkäufer, Tierarzt, Tierheim oder Tierschutzorganisation rechtliche Probleme und Fragestellungen im Zusammenhang mit einem Tier haben. In diesem Zusammenhang prüfen und gestalten wir die entsprechenden Verträge wie beispielsweise Kaufverträge und Schutzverträge. Wir helfen Geschädigten bei der Durchsetzung ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche aufgrund von Hundebissverletzungen.
Hundehalter beraten wir im Hinblick auf die Abwehr von Ansprüchen aufgrund der bestehenden Tierhalterhaftung. Nach einem Beißvorfall wird der Hundehalter oft mit der zuständigen Ordnungsbehörde konfrontiert, die den Hund als sogenannten „gefährlichen Hund“ einstufen wird. Es geht dann um die Themen Wesenstest, Maulkorbzwang, Leinenzwang und gegebenenfalls andere weitere Auflagen. Auch in diesem Bereich haben wir viel Erfahrung und begleiten den Hundehalter in der Korrespondenz mit den Behörden und gegebenenfalls in einem sich daran anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren.