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Vorsicht bei DSL-Verträgen mit längerfristiger Bindung

Veröffentlicht am 21.01.2011

Viele Telekommunikationsunternehmen bieten Verträge über die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten an. Ein Verbraucher, der einen solchen Vertrag abschließt, sollte sich bei Auswahl eines solchen Anbieters darüber im Klaren sein, dass er an diese Laufzeit generell gebunden ist. Etwas anderes wäre insbesondere nur dann anzunehmen, wenn dem Kunden im Einzelfall ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zusteht. Mit Urteil vom 11. November 2010 (Az.: II ZR 57/10) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Umzug des Kunden, sei es aus familiären oder beruflichen Gründen, keinen wichtigen Kündigungsgrund begründet, selbst wenn der Kunde an einen Ort umzieht, an dem noch überhaupt keine DSL-fähigen Leitungen verlegt worden sind. Dies sei darauf zurückzuführen, dass der Kunde grundsätzlich das alleinige Risiko dafür trage, dass er die vereinbarte Leistung aufgrund veränderter persönlicher Verhältnisse nicht nutzen könne. 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Marcus Wilm

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